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Bausparen, Eigenheimrente, Spar- und
VL-Verträge oder gleich die IB
2S-Rente

Der Bausparvertrag - ganz sicher nichts für die Rente
Beispielkonditionen einer großen Bausparkasse:
Anlagezins:       1,0%       Darlehenszins   3,75%      WoP  aus 1.024 € vh.      8,8%
Regelsparrate    4,0%o     Regeltilgung      6,0 %o     Darlehen                       60,0%

Für eine langfristige Geldanlage sind Zins und Sparzulage keinesfalls zu akzeptieren. Der Sinn liegt im Erwerb eines "billigen" Baudarlehens, was zwar stimmt, aber selbst der Darlehenszins ist beim heutigen Zinsniveau nicht mehr so toll.

Das Problem liegt in der Höhe der Tilgung: 6%o aus der Bausparsumme sind bei 60% Darlehen eine Annuitätsrate von 12%. Das heißt, nur 100.000,-- € Bauspardarlehen kosten monatlich 1.000,-- € Rate. Mit einem solchen Darlehen kann man das Dach reparieren oder den Balkon ausbessern, aber nicht bauen.

Altersvorsorge lebt von der Verzinsung der eingesetzten Mittel. Beim Bausparvertrag ist sie nicht gegeben. Man kann wegen der hohen Tilgung auch das scheinbar billige Darlehen nicht einsetzen, also zur Altersvorsorge nicht nur für Normalverdiener ungeeignet.

Eigenheimrente: Der Bundesrat hat am 04.07.2008 das Eigenheimrentengesetz beschlossen. Es wird also rückwirkend zum 01.01.2008 Steuerabzüge und Zulagen auch für Tilgungsleistungen von selbstgenutztem Wohneigentum, das ab dem 01.01.2008 erworben wurde, geben. Die volle Zulage erhält, wer den Mindestbeitrag von 4 % des sozialversicherungspflichten Einkommens des Vorjahres entrichtet, der widerum auf 2.100 Euro begrenzt ist, im anderen Fall wird die Zulage nur anteilsmäßig bezahlt. Die geförderten Tilgungsbeiträge und ggf. auch die Entnahmen des Förderberechtigen werden auf einem gesonderten Konto, dem so genannten "Wohnförderkonto" erfasst und mit 2% jährlich verzinst. Im Ruhestand zahlt dann der Förderberechtigte gemäß seinem individuellen Steuersatz Steuern für die Beträge, die sich auf seinem Förderkonto angesammelt haben. Er kann dabei wählen, ob er seine Steuerschuld auf einmal oder über einen Zeitraum bis zu 25 Jahren verteilt, bezahlen will. Bei Einmalzahlung erhält der Förderberechtigte einen Nachlass, so dass er nur noch 70% versteuern muss. Nachdem es bei "Wohn-Riester" im Alter keine monatliche Rente zum Leben gibt, sondern der Förderberechtigte nur für sein "Wohnförderkonto" Steuern zu zahlen hat, ist es bestenfalls eine Belastung im Alter, nichts anderes.
50% Prämie von der Bank, das is
t doch was... Diese Angebote entstanden, als die staatliche Sparförderung für Prämiensparverträge gestrichen wurde. Die Methode ist einfach: Man zahlt schlechte Zinsen, sammelt die ersparten Zinsen an und schüttet sie dann später als "Prämie" wieder aus
Der Rechentrick: Die Bank spart Zinsen auf das gesamte Anlagekapital (mehrere Jahreseinzahlungen). Die Prämie wird in % der aktuellen Jahreseinzahlung (= eine Jahreseinzahlung) berechnet. Der so entstandene hohe %-Satz ist ein reiner Taschenspielertrick.
Ein Beispiel: Anlagezins 2,5%, steigende "Prämien" bis 50%, Anlagedauer 30 Jahre. Wegen der steigenden Prämien gibt es eine hohe Steuerbelastung der Prämien.
Bei 100,-- € monatlich ergeben sich Einzahlungen von 36.000,-- € + Zinsen 21.169,91 € + Prämie 12.480,-- € = 69.649,91 € vor Steuern. Das sind 4,1%!
Ein vorzügliches Ergebnis.....für die Bank. Kein Produkt für langfristiges Sparen. Nur geeignet für Geld, das man für ungewisse Zeit anlegt (zum Beispiel für ein neues Auto). Übrigens: Ihr Zins beträgt zur Zeit eher nur 1 % als 2% oder mehr!

Vermögenswirksame Leistungen stecken in manchen der vorher aufgeführten Anlagen, zum Beispiel in Bausparverträgen. Sorgen Sie statt dessen dafür, dass sich Ihr Geld richtig vermehrt. Schade um das schöne Geld, mit dem man viel mehr anfangen könnte. Selbst wenn Sie zu den wenigen Unglücklichen gehören, die so wenig verdienen, dass eine Sparzulage gezahlt wird. Was sind schon 9 % Sparzulage auf maximal 470,-- € zuzüglich 18 % Sparzulage auf maximal 400,-- € gegen z. B. 360% beim IB2S- Wirtschafts-Modell. Eine kleine Formalität ist allerdings nötig. Wenn es noch keine entsprechende Öffnungsklausel gibt, muss die Personalvertretung mit dem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz der Vermögenswirksamen Leistung für die Altersversorgung schließen. Dann können Sie dieses Geld auch dafür verwenden.
Betriebsvereinbarungen ebnen manchen Weg, zum Beispiel auch den, die Vermögenswirksamen Leistungen direkt für die Rente zu verwenden.
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