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Die Mär von der Steuerersparnis:
Schon immer falsch, jetzt noch fälscher

Es war einmal.........auch wenn es nie wirklich wahr war, ohne wirklich falsch zu sein: Seit dem 01.01.2005 hat sich viel geändert und es gibt wieder einmal eine Reihe unterschiedlich zu behandelnder Fälle.....


Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht:
Abzug in einer ziemlich komplizierten Formel möglich, aber so, dass die Mehrzahl derer, die sich die Versicherung leisten können, keine Ersparnis haben werden und die Mehrzahl derer, die eine Ersparnis hätten, die Beiträge nicht zahlen können.

Alle anderen Versicherungen mit Abschluss nach dem 01.01.2005: kein Steuerabzug der Beiträge möglich.
Versicherungen mit Abschluss vor dem 01.01.2005: Abzug als andere abziehbare Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag: 2.400,-- €, darauf anzurechnen: Arbeitslosen- Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt für die meisten: Kein Steuerabzug der Beiträge möglich.

Mär von der Steuerersparnis
die Mär von der Steuerersparnis bei Versicherungen, schon immer falsch, jetzt noch fälscher
Fehler sind teuer
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bei Versicherungenen, schon
immer falsch, jetzt noch mehr
Foto: © derateru / pixelio